Fragen und Antworten (FAQ) für Veranstaltungen und Reisen der paradopia – Gleitschirmschule Sachsen

Ich habe Höhenangst. Dann ist das doch nichts, oder?

Die Praxis zeigt, es gibt genügend Piloten, die zwar nicht auf eine hohe Leiter steigen oder von einem hohen Turm schauen können, sich jedoch ohne Probleme am Gleitschirm von der Thermik bis unter die Wolken tragen lassen. Tandempassagiere bestätigen übrigens dieses Phänomen. Höhenangst und „nicht schwindelfrei“ sind eben zwei verschiedene Dinge.

Ist das nicht zu gefährlich?

Natürlich muss man die Risiken kennen. Und, wie bei vielen anderen Sportarten auch, liegen die Unfallursachen meist beim Sportler selbst. Mangelnde Vorbereitung, falsche Einschätzung des Wetters oder der eigenen Fähigkeiten können durchaus zum Problem werden. Deshalb ist eine fundierte Ausbildung sehr wichtig. Der Deutsche Hängegleiterverband (DHV) als Dachverband aller Drachen- und Gleitschirmflieger in Deutschland konnte mit den Erfahrungen aus zehntausenden Flügen Jahr für Jahr seine Ausbildungsrichtlinien und damit seine Anforderungen an die Flugschulen so qualifizieren, dass unsere Piloten heute mit ihrem Wissensstand und Können auch in anderen Ländern eine hohe Wertschätzung genießen.

Wir bieten unseren Schülern eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung nach modernsten Ausbildungskriterien.

Was ist bei einem Rücktritt zu beachten?

Rücktritt durch den Teilnehmer:

Den Rücktritt von einer Veranstaltung/Ausbildungsmaßnahme/Gleitschirmreise sollten Sie uns in Ihrem Interesse schriftlich mitteilen, er wird wirksam am Tage des Posteingangs. Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn einer Reise entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 35, 00 €, auch für Begleitpersonen, bis 3 Wochen fallen 30%, bis 2 Wochen 45% und bis 1 Woche 80% des Gesamtpreises als Gebühr an. Danach sind 85 % und bei Nichtantritt einer verbindlich angemeldeten Reise sind 100% des Preises fällig. Eine Übertragung bezahlter Leistungen auf einen anderen Leistungsempfänger ist bei gleichen Voraussetzungen jederzeit möglich, gilt jedoch nicht für personengebundene Fremdleistungen. Einen Anspruch auf Erstattung hat der Teilnehmer nicht.

Sagt ein Flugschüler krankheitsbedingt seine weitere Ausbildung bis 4 Monaten nach Ausbildungsbeginn ab, erhält er gegen Nachweis der Erkrankung seine nicht in Anspruch genommene Ausbildungskursgebühr zurück. Anspruch auf Erstattung besteht nicht.

Rücktritt durch den Veranstalter:

Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Mindestfrist bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Krankheit des Ausbildungs-/Veranstaltungspersonals bzw. höherer Gewalt von der Reise zurücktreten.  Eine Neuauflage bzw. ein Ersatzangebot wird dabei individuell mit den Teilnehmern entschieden.

Ist der in Rechnung gestellte Teilnehmerbetrag nicht fristgemäß auf dem Konto der Flugschule eingegangen, erlischt der Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung / Ausbildungsmaßnahme / Gleitschirmreise.

Schnuppertage und Tandemflüge können auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl bzw. ungeeigneter meteorologischer Bedingungen noch am Veranstaltungstag abgesagt und auf einen neuen Termin gelegt werden. Die Flugschule übernimmt dabei keine Haftung für evtl. entstandene Kosten. Der bereits bezahlte Rechnungsbetrag wird den Teilnehmern erstattet bzw. auf die neu geplante Veranstaltung angerechnet.  Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Wie bin ich versichert und wer haftet bei einem Schaden?

Wir haften nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums. Es kann keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Erfolg bei einer Reise, einem Schnuppertag oder Tandemflug geben.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Für Schäden des Flugschülers infolge Unfall bzw. Unfallfolgen, die infolge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, besteht Haftungsausschluss seitens der Flugschule unabhängig von Schadensursache und -hergang sowie Art und Höhe des Schadens.

Der Krankenversicherungsschutz besteht weiter, da das Gleitschirmfliegen nicht als Risikosportart eingestuft ist. Zusätzliche persönliche Versicherungen, wie Unfall- oder Lebensversicherung sind jedoch bei über den Schnuppertag hinausgehenden  Aktivitäten zu informieren.

Für Schäden an der Leihausrüstung übernimmt die Flugschule die Kosten, wenn diese durch einfache Fahrlässigkeit des Flugschülers entstanden sind. Schäden infolge der Nichtbeachtung von Anweisungen der Fluglehrer und Fluglehrerassistenten, grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz trägt der Flugschüler.

Der Flugschüler ist entsprechend LuftVG  haftpflichtversichert, wenn er mit der Ausrüstung der Flugschule Flüge absolviert. Für Flüge mit der eigenen Ausrüstung ist der Pilot verpflichtet, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Betrifft Reisen:

Für Reisen ins  Ausland ist für einen entsprechenden Auslandskrankenversicherungs-schutz zu sorgen. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Unfallversicherung, welche das Flugsportrisiko einschließt, und einer Bergekostenversicherung.

Für Flüge mit eigener Ausrüstung ist der Pilot verpflichtet, eine eigene Haftpflicht-versicherung abzuschließen.

Bei Reisen: Die Flugschule vermittelt bei Reisen Leistungen Dritter. Das betrifft insbesondere Angebote für Unterkünfte, Hin- und Rückflüge, Bustransfer, Shuttle- und Seilbahnservice. Eine Haftung der Flugschule für Schäden oder zusätzliche Kosten (z.B. Stornogebühren), welche aus der Inanspruchnahme dieser Leistungen durch die Reiseteilnehmer entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Es steht jedem Teilnehmer frei, alternative Angebote auf eigenes Risiko in Anspruch zu nehmen.