Stand: 16.09.2019
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Reisen mit der paradopia – Gleitschirmschule Sachsen
Anmeldung:
Die Anmeldung für alle Veranstaltungen und Reisen erfolgt schriftlich per Anmeldeformular oder @Mail bzw. über unsere Homepage.
Mit der Anmeldung bestätigen Sie verbindlich, dass Sie im Besitz der erforderlichen Flugberechtigung bzw. des Ausbildungsvertrages sind, körperlich und geistig den Anforderungen an den Gleitschirmsport genügen, evtl. diesbezügliche Probleme rechtzeitig an den Veranstalter mitteilen und Ihre Gleitschirmausrüstung den LTF/EN-Vorschriften incl. fristgerechtem Check des Gleitschirmes und Packen des Rettungsschirmes entspricht.
Mit dem Eingang Ihrer schriftlichen Anmeldung wird Ihre Buchung verbindlich, sofern nicht die vorgesehene und begrenzte Teilnehmerzahl bereits überschritten wurde.
Sie erkennen damit die AGB an. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung und die Rechnung. Wir behalten uns vor, bei Reisen eine sofortige Anzahlung in Rechnung zu stellen. Bis 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgt die Rechnungslegung über den kompletten bzw. restlichen Reisepreis.
Bezahlung:
Der Rechnungsbetrag ist zum ausgewiesenen Fälligkeitsdatum vollständig entweder in bar oder per Überweisung auf unser Konto zu entrichten . Die Überweisung gilt als fristgemäß, wenn der Zahlungseingang auf unserem Konto vor bzw. am Tag der Fälligkeit erfolgt.
Rücktritt durch den Teilnehmer:
Den Rücktritt von einer Veranstaltung/Ausbildungsmaßnahme/Gleitschirmreise sollten Sie uns in Ihrem Interesse schriftlich mitteilen, er wird wirksam am Tage des Posteingangs.
Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn einer Reise entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €, auch für Begleitpersonen.
Danach fallen für alle Teilnehmer mindestens 40,00 € bzw. 20 % des Teilnehmerbetrages bzw. Reisepreises bis 3 Wochen, 40 % bis 2 Wochen und 75 % bis 1 Woche als Gebühr an. Danach sind mindestens 80 % und bei Nichtantritt einer verbindlich angemeldeten Reise sind 100% des Preises fällig.
Sind im Reisepreis Fremdleistungen wie Flugtickets und Hotelzimmerpreise enthalten, so gelten dafür die Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters. Dadurch kann es bei diesen Reisen zu deutlich höheren Stornokosten kommen!
Eine Übertragung bezahlter Leistungen auf einen anderen Leistungsempfänger ist bei gleichen Voraussetzungen jederzeit möglich, nicht jedoch für namentlich und personengebundene Leistungen wie Flugtickets etc.
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Rücktritt durch den Veranstalter:
Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Mindestfrist bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Krankheit des Ausbildungs-/Veranstaltungspersonals bzw. höherer Gewalt von der Reise zurücktreten. Eine Neuauflage bzw. ein Ersatzangebot wird dabei individuell mit den Teilnehmern entschieden. Der bereits bezahlte Rechnungsbetrag wird den Teilnehmern erstattet bzw. auf die neu geplante Veranstaltung angerechnet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen, wenn der in Rechnung gestellte Betrag nicht fristgemäß eingegangen ist.
Haftung und Versicherung:
Die Teilnahme an der Reise, insbesondere aber alle Flüge mit dem Gleitschirm erfolgen auf in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Die Haftung der Flugschule begrenzt sich auf die der Flugausbildung zugrunde liegenden vertraglichen Vereinbarung.
Wir haften nicht bei Unfall, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums.
Es kann keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Erfolg bei einer Reise geben.
Für Reisen ins Ausland ist für einen entsprechenden Auslandskrankenversicherungs-schutz zu sorgen. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Unfallversicherung, welche das Flugsportrisiko einschließt, und einer Bergekostenversicherung.
Für Flüge mit eigener Ausrüstung ist der Pilot verpflichtet, eine eigene Haftpflicht-versicherung abzuschließen und den Nachweis mitzuführen.
Die Flugschule vermittelt bei Reisen Leistungen Dritter und ist ausschließlich Organisator aller angebotenen Leistungen und nicht Reiseveranstalter im Sinne von §§ 651 a ff. BGB. Das betrifft insbesondere Angebote für Unterkünfte, Hin- und Rückflüge, Bustransfer, Mietwagen, Shuttle- und Seilbahnservice. Dies ist ein kostenloser Service der Flugschule. Eine Haftung der Flugschule für Schäden oder zusätzliche Kosten (z.B. Stornogebühren), welche aus der Inanspruchnahme dieser Leistungen durch die Reiseteilnehmer entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Es steht jedem Teilnehmer frei, alternative Angebote auf eigenes Risiko in Anspruch zu nehmen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand der Flugschule ist Dresden.