AGB Ausbildung Gleitschirmfliegen

Anmeldung

Die Anmeldung für alle Veranstaltungen und Reisen erfolgt schriftlich per Anmeldeformular über unsere Website oder per @Mail. Mit der schriftlichen Bestätigung  Ihrer Anmeldung wird Ihre Buchung verbindlich.

Bezahlung

Sie erhalten eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist bis zum Fälligkeitsdatum, spätestens vor Beginn der Veranstaltung bzw. Ausbildung vollständig entweder in bar oder per Überweisung auf unser Konto zu entrichten . Bei Überweisung muss der Zahlungseingang vor Beginn der Veranstaltung/Ausbildung erfolgt sein.

Rücktritt durch den Teilnehmer

Den Rücktritt von einer Ausbildungsmaßnahme sollten Sie uns in Ihrem Interesse schriftlich mitteilen, er wird wirksam am Tage des Posteingangs. Für Leistungen, welche durch paradopia lediglich vermittelt werden (z.B. Unterkunft), sind die Stornierungskosten entsprechend den Stornierungsbedingungen des Leistungsanbieters (Hotel) in vollem Umfang durch den Kursteilnehmer zu tragen. Es empfiehlt sich deshalb der Abschluß  einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sagt ein Teilnehmer krankheitsbedingt seinen Kurs ab, erhält er gegen Nachweis der Erkrankung seine zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Anspruch genommene Ausbildungskursgebühr zurück. Einen Anspruch auf Erstattung hat er nicht. Stornobedingungen siehe FAQ.

Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Mindestfrist bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Krankheit des Ausbildungs-/Veranstaltungspersonals bzw. höherer Gewalt (Wetter) von der Reise zurücktreten. Eine Neuauflage bzw. ein Ersatzangebot wird dabei individuell mit den Teilnehmern entschieden. Die Flugschule übernimmt dabei keine Haftung für evtl. entstandene Kosten. Der bereits bezahlte Rechnungsbetrag wird den Teilnehmern erstattet bzw. auf die neu geplante Veranstaltung angerechnet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Haftung und Versicherung

Wir haften nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Eigentums. Es kann keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Erfolg bei einer Reise, einem Schnuppertag oder Tandemflug geben. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden des Flugschülers infolge Unfall bzw. Unfallfolgen, die infolge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, besteht Haftungsausschluss seitens der Flugschule unabhängig von Schadensursache und -hergang sowie Art und Höhe des Schadens. Der Krankenversicherungsschutz besteht weiter, da das Gleitschirmfliegen nicht als Risikosportart eingestuft ist. Es wird dringend empfohlen, eine den Flugsport einschließende Unfall-, Bergekosten- und Rücktransportversicherung bereits zu Beginn der Ausbildung abzuschließen bzw. sich zu vergewissern, dass ein solcher Versicherungsschutz bereits besteht.
Für Schäden an der Leihausrüstung übernimmt die Flugschule die Kosten, wenn diese durch einfache Fahrlässigkeit des Flugschülers entstanden sind. Schäden infolge der Nichtbeachtung von Anweisungen der Fluglehrer und Fluglehrerassistenten, grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz trägt der Flugschüler. Der Flugschüler ist entsprechend LuftVG haftpflichtversichert, wenn er mit der Ausrüstung der Flugschule Flüge absolviert. Für Flüge mit der eigenen Ausrüstung ist der Pilot verpflichtet, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand der Flugschule ist Dresden.